KRAVAG Newsletter im Februar
KRAVAG unterstützt
Hellwach mit 80 km/h e.V.
Seit fünf Jahren kämpft die Initiative als eingetragener Verein gegen den Tod am Stauende. Bei solchen Unfällen sterben mehr als dreimal so viele Lkw-Fahrer wie Pkw-Insassen. Ernüchternd die Erkenntnis: Nur das Fahrpersonal selbst kann einen Unfall sicher vermeiden. Genau hier setzt das Buch "Max Achtzig. 40 Tonnen Verantwortung" an. Autor Dieter Schäfer zeigt Stressoren auf, identifiziert Unfallgefahren und erklärt, wie mit einfachsten Verhaltensänderungen Unfälle vermieden werden können. Das Buch kann als Begleitwerk im Rahmen der für Fahrer und Trainer gesetzlich vorgeschiebenen Schulungs- und Fortbildungsinhalte der Anlage 1, Ziffern 1.2, 1.3a und 3.1 der Berufskraftfahrerqualifizierungsverordnung (BKrFQV) eingesetzt werden.
KRAVAG Recht
Unerlaubt vom Unfallort entfernt: Kein Versicherungsschutz?
Ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 46 S 58/22) verdeutlicht, dass sich das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort nicht automatisch als arglistiges Verhalten gegenüber der Kfz-Versicherung darstellt. In einem konkreten Fall, bei dem ein Autofahrer den Unfallort verließ, ohne die Polizei zu verständigen, überzeugten Zeugenaussagen das Gericht. Trotz des unerlaubten Entfernens wurde das Verhalten des Autofahrers nicht als arglistig eingestuft. Das Gericht betonte, dass ein Unfall die Betroffenen oft überfordert und nicht zwingend die Absicht besteht, die Interessen der Versicherung zu schädigen.