Kontaktlose Güter-Übernahme
KRAVAG etabliert Sonderlösung
Für die Zeit in der Corona-Krise verlangt von uns allen eine andere Art der Zusammenarbeit. So werden zum Teil Transportgüter nur ohne direkten menschlichen Kontakt übernommen oder übergeben. Damit ist eine vertragsgemäße schriftliche Schnittstellen-Dokumentation nicht einzuhalten.
Gut zu wissen: Ohne dass es gesondert im Versicherungsvertrag dokumentiert werden muss, wird KRAVAG hier derzeit keine Pflichtverletzung der Schnittstellenkontrolle geltend machen. Vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer dokumentiert die Übergabe durch andere Maßnahmen, wie zum Beispiel
> Aussagekräftige Fotos
> Austausch/ Speicherung digitaler Daten mit dem Empfänger
> Nennung von Zeugen
> Handschriftliche Vermerke (Datum, Uhrzeit und Ablieferort)
> Schriftlich bestätigte Absprache zur kontaktlosen Übergabe oder durch
Diebstahlgefährdete oder hochwertige Güter sind davon ausgenommen. Es sei denn, sie werden an einem Ort abgestellt, zu dem ausschließlich der Auftraggeber oder ein Bevollmächtigter Zugang hat.
(Quelle: KRAVAG-Brancheninformation, Ausgabe 38, 05/2020)