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Die Maschen der Phantomfrachtführer werden immer dreister.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Halter eines Anhängers haftbar gemacht werden kann, wenn durch den Betrieb des Anhängers Schäden entstehen.

Wege aus dem Fachkräftemangel in der Logistik

Siegfried Brockmann ist Leiter der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).