Wenn der Zoll Forderungen stellt …
Versicherungsschutz für die Durchführung von Zollverfahren
Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter bei der Verzollung einen Fehler machen – weil zum Beispiel die Durchführung nicht dem Unionszollkodex entspricht – kann es schnell passieren, dass der Zoll sich bei Ihnen meldet und Forderungen stellt.
Bei KRAVAG können Sie jetzt Versicherungsschutz für Aufträge zur Durchführung von Zollverfahren vereinbaren. Mit eingeschlossen: Die Haftung einer Person als „Datenlieferant“.
(Quelle: KRAVAG-Brancheninformation, Ausgabe 42, 02/2021)