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Neue attraktive Geschäftsbedingungen begrenzen Haftungsrisiken der Logistiker

Ein modernes Wirtschaftsleben ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ist undenkbar. Sie klären das Rechtsverhältnis und vereinfachen dadurch den Geschäftsverkehr. Um die Haftungsrisiken der Transportlogistikunternehmer zu begrenzen, hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) jetzt die Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL) aktualisiert. Die geänderten Vertragsklauseln sind an die neue Gesetzeslage des allgemeinen Frachtrechts und des Seehandelsrechts angepasst und berücksichtigen auch die höchstrichterliche Rechtsprechung der vergangenen Jahre sowie veränderte Versicherungsstandards.

Einige Beispiele:

  • Absenderpflichten: Der Auftraggeber muss vor Beginn des Transports schriftlich Hinweise auf die Eigenschaften des Transportgutes mitteilen.

  • Seit der Gesetzesreform dürfen Auftraggeber ihre Haftung für Schadenfälle beschränken, die dem Transportlogistikunternehmer beispielsweise durch fehlerhafte Verpackung oder fehlende Information über die Beschaffung der Güter entstehen. Um die Fuhrunternehmer zu schützen, legen die neuen VBGL fest, dass eine Mindesthaftungssumme von 1 Mio. Euro nicht unterschritten werden darf.

  • Bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seestrecke haftet der Spediteur nicht für Schadenfälle durch nautisches Verschulden, Feuer oder Explosionen an Bord.

  • Die Haftungsbegrenzung für verfügte Lagerung ist auf 100.000 Euro erhöht.

  • Bei speditionsunüblichen Zusatzdienstleistungen wird für Güterschäden mit maximal einer 1 Mio. Euro gehaftet. Für andere, insbesondere Vermögensschäden, ist die Haftungssumme auf 20.000 Euro pro Schadenfall und maximal 100.000 Euro pro Jahr begrenzt.

Ob Auftragsbestätigungen, Rahmenverträge oder Rechnungen: Unternehmer sollten grundsätzlich auf allen Geschäftspapieren an ihre Auftraggeber auf die VBGL hinweisen, ebenso wie auf den eigenen Internet- Seiten. Um Zweideutigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, die VBGL nur in Einzelfällen und nach ausführlicher Beratung mit anderen Geschäftsbedingungen zu kombinieren. Im schlimmsten Fall können die verwendeten AGBs durch gegensätzliche Aussagen unwirksam werden. In ihrer Neufassung sind die VBGL ein modernes Vertragswerk, das alle Geschäftsfelder eines Transportlogistikunternehmens einschließlich der nicht speditionsüblichen logistischen Dienstleistungen umfasst. Wichtig im Schadenfall: Die KRAVAG-Logistic-Police deckt die Haftungsbestimmungen der VBGL ab.
Unternehmer können die Textsammlung des HGB, Transport und Seehandelsrecht, per Mail (info@kravag.de) anfordern.

(Quelle: Axel Salzmann, KRAVAG-UnternehmerBrief, August 2013)

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