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KRAVAG Recht

Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.02.2023 – VI ZR 87/22

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Halter eines Anhängers haftbar gemacht werden kann, wenn durch den Betrieb des Anhängers Schäden entstehen. In dem konkreten Fall war ein versicherter Anhänger ordnungsgemäß abgestellt, wurde jedoch durch einen Autofahrer, der die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor, in Bewegung gesetzt und verursachte Schäden an einem Gebäude. Das Gericht entschied, dass der entstandene Schaden dem Betrieb des Anhängers zuzurechnen ist und der Halter haftbar ist.

Zum Urteil

(Quelle: KRAVAG-Brancheninformation, 05/2023)

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