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Gute Neuigkeiten für die Umzugsbranche

Aktualisiertes Vertragswerk und Service Interimsgeschäftsführer auf AMÖ-Tagung in Dresden vorgestellt

Am 13. Juni 2014 trat die neue EU-Verbraucherrecht-Richtlinie in Kraft. Sie stärkt die Verbraucherrechte innerhalb der EU und gleicht bestehende nationale Rechte einander an. Im Zuge der Harmonisierung sind Gewerbetreibende in weit höherem Maße als bisher verpflichtet, ihre Kunden im Vorwege über alle wesentlichen Aspekte eines Vertrages zu informieren. Die Auflagen gelten sofort - eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. hat sein Vertragswerk an die neuen rechtlichen Anforderungen angepasst. KRAVAG hat alle Texte in einer Broschüre gebündelt und den Logistikern am 12. Juni auf der AMÖ-Jahrestagung in Dreden zur Verfügung gestellt.

Fünf Unterschriften für die Rechtsklarheit

Der neue Umzugsvertrag setzt mit seiner übersichtlichen Darstellung neue Maßstäbe. Dazu gehören auch die fünf erforderlichen Unterschriften, die für die nötige Rechtsklarheit sorgen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden durch Lagerbedingungen (ALB) ergänzt und ebenso wie die Haftungsbedingungen auf den neuesten Stand der Rechtsprechung gebracht. Um bei Haftungsfragen auf der sicheren Seite zu sein, sollten Umzugsunternehmen bei jedem Geschäftskontakt schriftlich und im Internet auf die neuen AGB und ALB verweisen.

Die KRAVAG-Broschüre mit dem neuen AMÖ-Vertragswerk können Sie jetzt bestellen. Bitte senden Sie eine E-Mail an Stephanie.Krogmann@Kravag.de, Stichwort AMÖ-Broschüre.

Im Schadenfall können Umzugsunternehmer, die die KRAVAG-Logistic-Police (KLP) für AMÖ-Mitglieder abgeschlossen haben, auch weiterhin aufatmen. Denn ihr Versicherungsschutz deckt die erweiterten Haftungsbedingungen für Möbelspediteure in vollem Umfang ab. Darüber hinaus bietet sie zukünftig einen kostenfreien Zusatznutzen.

Interimsmanagement:
Die Vermittlung eines kompetenten Unterstützers

Axel Salzmann vom KRAVAG-Kompetenzzentrum Straßenverkehrsgewerbe und Logistik stellte in Dresden den neuen KLP-Baustein vor: Sofortige Stellung eines Interimsgeschäftsführers für den Fall, dass der Inhaber unvorhersehbar ausfällt - ein Service, der ab dem 1. Januar 2015 angeboten wird.
Für die Erstellung eines Kandidatenprofils der Ersatz-Führungskraft und Beratung bei der Einstellung durch einen Spezial-Dienstleister erstattet KRAVAG die Kosten bis 45.000 Euro zurück.


(Quelle: KRAVAG-Branchen-Information 3, 07/2014)

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