Ein starker Partner aus der Branche für die Branche.

Als Tochterunternehmen von SVG und KRAVAG bieten wir Ihnen volles Engagement, bestes Know-how sowie Qualität und Fairness in jeder Beziehung.
Wir freuen uns auf Sie!

  • KRAVAG unterstützt: Hellwach mit 80 km/h e.V.
  • KRAVAG Recht: Unerlaubt vom Unfallort entfernt - kein Versicherungsschutz?

  • #NieWiederIstJetzt: Zusammen gegen Rechts
  • KRAVAG informiert: Das Rote Meer, die Huthi-Angriffe und die Versicherungsproblematik

Die Maschen der Phantomfrachtführer werden immer dreister.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil entschieden, dass der Halter eines Anhängers haftbar gemacht werden kann, wenn durch den Betrieb des Anhängers Schäden entstehen.